In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der musikalische Denkmalsgedanke aus dem Bestreben heraus, Musik zu bewahren und der Nachwelt in wissenschaftlichen Ausgaben verfügbar zu machen. Angespornt von nationalen (bzw. nationalistischen) oder zumindest regionalpatriotischen Bestrebungen institutionalisierten sich Editionsreihen, die das musikalische „Erbe“ einer bestimmten Nation oder Region dokumentieren sollten. Die jungen Denkmäler-Ausgaben ergänzten die auf einen einzelnen Komponisten fokussierten Gesamtausgaben (Palestrina, Schütz, Bach, Mozart), die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen wurden.
„Die glanzvolle musikgeschichtliche Vergangenheit Bayerns hat der Gegenwart wissenschaftliche Aufgaben hinterlassen, die zum größten Teil noch ihrer Lösung harren.“
Mit diesen Worten steckte der erste Publikationsleiter der DTB, Adolf Sandberger, in der Vorrede zum 1. Jahrgang (1900) den Aufgabenbereich der Reihe ab. Sie erschienen als zweite Folge der von der Königlich Preußischen Musikgeschichtlichen Kommission seit 1892 herausgegebenen Denkmäler deutscher Tonkunst. Getragen wurden die DTB von großzügigen Zuschüssen des Königlich-Bayerischen Kultusministeriums und von einer beträchtlichen Anzahl an Subskribenten. Die lange Liste bestand nicht nur aus Bibliotheken, Forschenden und interessierten Privatleuten, sondern auch aus zahlreichen bayerischen Gymnasien.
Bis 1931 wurden insgesamt 36 Bände vorgelegt. Neben älterer Musik waren es vor allem die von Hugo Riemann herausgegebenen Bände mit Werken der sogenannten „Mannheimer Schule“. Diese Bände erschlossen auch durch begleitende Studien und Werkkataloge fast vergessenes Repertoire und setzten so die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer zentralen musikhistorischen Erscheinung in Gang.
Im Geiste der gleichgeschalteten Kultur- und Wissenschaftspolitik der Nationalsozialisten waren selbstständige regionale Denkmälerausgaben nicht mehr möglich. Die Projekte erschienen ab 1935 als Teilprojekte („Landschaftsdenkmale“) im Rahmen der Reihe Das Erbe deutscher Musik. Hier wurden 1936 und 1938 noch zwei bayerische Bände publiziert, die der Alten Folge zuzurechnen sind. Eine Übersicht über die Alte Folge (inkl. der verfügbaren Digitalisate) finden Sie auf unserer Website.
Nach der Katastrophe des Weltkrieges dauerte es 15 Jahre, bis das musikalische Denkmälerwesen in Bayern wieder Fahrt aufnahm. Im Jahr 1959 wurde die seit 1899 existente „Gesellschaft zur Herausgabe von Denkmälern der Tonkunst in Bayern“ aufgelöst und die Rechte an die bis heute existierende Gesellschaft für Bayerische Musikgeschichte übertragen. 1962 konnte ein Vertrag mit dem Verlag Breitkopf & Härtel, der bereits die Alte Folge der Denkmäler publiziert hatte, abgeschlossen werden. 1967 erschien der erste Band der Neuen Folge der Denkmäler der Tonkunst in Bayern. Neben knapp 30 neuen Bänden sind seitdem einige revidierte Neudrucke von Bänden der Alten Folge erschienen.